Carstens, Karl

* 14.12.1914 Bremen
† 30.05.1992 Meckenheim

Jurist, Bundestagspräsident, Bundespräsident, ordentlicher Professor, Dr. jur., ev.

1933 Abitur
1936-1939 Studium der Rechtswissenschaften und Politischen Wissenschaft in Hamburg, Dijon, München und Königsberg
1939-1945 Einberufung zur Wehrmacht, Kriegsteilnehmer
1945 Rechtsanwalt in Bremen
1948-1949 Stipendiat der Yale Universität, Connecticut (USA)
1949-1954 Bevollmächtigter des Landes Bremen beim Bund
1952 Habilitation
1954-1955 Erster Vertreter der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat
seit 1955 Mitglied der CDU
1960 Staatssekretär im Auswärtigen Amt
1966-1967 Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung
1968-1969 Staatssekretär im Bundeskanzleramt
1970 Ordentlicher Professor an der Universität zu Köln
1972-1979 Mitglied des Deutschen Bundestages
1973-1976 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
1976-1979 Bundestagspräsident
1979-1984 Bundespräsident


Biographischer Werdegang

Carstens hat dem Staat in mehreren hohen Positionen gedient. In seiner Lebensplanung war das so nicht vorgesehen. Seine 1938 gedruckte Dissertation ließ unter dem spröden Titel: „Der gutgläubige Erwerb von Pfandrechten an Grundstücksrechten" noch keine Rückschlüsse auf politische Ambitionen zu. Seine berufliche Zielvorstellung war die Tätigkeit als Rechtsanwalt. Bald nach Kriegsende - noch 1945 - gelang ihm der Sprung in eine angesehene Anwaltskanzlei. Die Zeit als Rechtsanwalt blieb jedoch nur ein Intermezzo, weil Carstens 1948 ein Stipendium für die Yale-Universität erhielt. Die in den USA gewonnenen Kenntnisse über die Ausbildungsmethodik amerikanischer Hochschulen sowie die Identifikation gerade auch der jungen Amerikaner mit ihrem Staat hinterließen einen ihn prägenden Eindruck. Bremens legendärem Bürgermeister Wilhelm Kaisen (SPD) fiel es vor diesem Hintergrund nicht schwer, Carstens nach seiner Rückkehr 1949 für den Dienst am Staate zu gewinnen. Er bot ihm den Posten des ersten Bremer Bevollmächtigten beim Bund in Bonn an. Diese berufliche Weichenstellung führte den freien Juristen auf das Gleis der höheren Beamtenlaufbahn, die er 20 Jahre später als Staatssekretär des Bundeskanzlers verließ. Durch den Regierungswechsel im November 1969 musste Carstens seinen Posten im Kanzleramt räumen. Er fiel aber nicht wie viele andere in gleicher Lage ins Bodenlose. In den 1950er Jahren hatte sich Carstens ganz dem Völkerrecht verschrieben und war seit 1960 ordentlicher Professor auf diesem Gebiet an der Universität Köln. Dieses zweite berufliche Standbein verhalf ihm zu einem nahtlosen Übergang in ein verändertes Leben. Vorausgegangen waren 20 pralle Jahre der politischen Zukunftsentscheidungen für Deutschland, die man später die Gründerzeit der Bundesrepublik nennen sollte. Carstens hat sie ganz wesentlich mit gestaltet: als Bevollmächtigter seiner Heimat, des Stadtstaates Bremen, beim Bund, als Staatssekretär im Auswärtigen Amt, (in das er auf Wunsch von Konrad Adenauer 1954 zunächst als erster Bevollmächtigter beim Europarat in Straßburg eingetreten war); im Verteidigungsministerium sowie im Bundeskanzleramt; als Hochschullehrer. Bis 1955 gehörte Carstens keiner Partei an. Selbst als Bevollmächtigter des sozialdemokratisch geführten Landes Bremen übte er parteipolitische Abstinenz. Ausschlaggebend für den 1955 vollzogenen Eintritt in die CDU war für ihn Adenauers Europapolitik. Der Herkunft nach war Carstens ein Liberaler hanseatischer Prägung. Sein Standort war die politische Mitte. Er sah seine geistigen Wurzeln in der liberalen Bewegung des 19. und 20. Jahrhunderts. Nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1979 sagte er, sein Verständnis vom Staat habe viel mit den Idealen der Revolution von 1848 zu tun. In Anspielung auf Herkunft und Gesinnung von Carstens hatte ein Zeitgenosse ihn mit der Metapher beschrieben: „Ein Preuße aus Bremen, fleißig, korrekt, weltoffen und ein wenig steif". Familiär und landsmannschaftlich war der als Weltreisender im Dienst viel herumgekommene Mann aus bildungsbewusstem Hause den deutschen Küstenländern innigst verbunden. Am Tage seiner Geburt war Carstens schon Halbwaise. Der Vater war als Oberleutnant am 6. Oktober 1914 bei La Potière gefallen. Die Mutter, deren Familie von der holsteinischen Insel Fehmarn stammte, setzte alles daran, mit bescheidener Witwenrente dem Sohn eine gute Ausbildung zu verschaffen. Schon der Gymnasiast Carstens war sich klar darüber, dass er als Kind aus einem armen Bildungsbürgerhaus den Mangel an häuslichem Wohlstand durch persönliche Leistung würde ausgleichen müssen. Durch strenge Selbstdisziplin war es ihm gelungen, noch vor seiner Einberufung zur Wehrmacht 1939 sein juristisches Studium zu vollenden. Kurz vor Kriegsende heiratete der Flaksoldat Carstens die Rotkreuzschwester Veronika Prior. Sein politisches Engagement in den Jahren 1949-1969 und die Erfahrung, die er als Zuarbeiter der drei Bundeskanzler Adenauer, Erhard und Kiesinger gewann, befähigten ihn zu den noch größeren Aufgaben, die ihm zwischen 1970 und 1984 angetragen wurden. Der höhere Staatsdiener hatte 1969 die Bonner politische Bühne mit dem Hörsaal der Kölner Universität vertauscht. In der Pause von der aktiven Bundespolitik ließ er es sich jedoch nicht nehmen, in Wort und Schrift gegen Willy Brandts Ostpolitik zu agieren. Seine politischen Freunde hatten es nicht schwer, ihn als Abgeordneten aufzustellen. Er wurde 1972 als Letzter der Landesliste für den Deutschen Bundestag gewählt. Vier Jahre später nahm er den Wahlkreis Ostholstein dem SPD-Kandidaten ab. Die Metamorphose des ernannten Mannes der Exekutive in ein gewähltes Mitglied der Legislative versetzte Carstens in die Lage, noch einmal ganz neu anzufangen, und brachte ihn schließlich in die Villa Hammerschmidt. Die Union hatte Zuflucht bei Carstens genommen. Aus dem Nothelfer war innerhalb eines halben Jahres Parlamentstätigkeit der Kapitän des Fraktionsschiffes geworden. Drei Jahre sollte er es bleiben. Er führte die Fraktion, die sich nur mühsam an die Oppositionsrolle gewöhnte, in scharfe Attacken. Hinter dem Schutzwall höflicher Zurückhaltung wurde dann bei Carstens Freude am heftigen Schlagabtausch erkennbar. Hätte die Union 1976 die Bundestagswahl gewonnen, wäre Carstens Außenminister geworden. Auch mit dem guten Ergebnis von 48,6% der Wählerstimmen konnte die CDU/CSU nur den Stuhl des Bundestagspräsidenten zurückgewinnen, den ihr 1972 die SPD abgenommen hatte. Automatisch fiel Carstens das hohe Amt zu. Und es zeigte sich alsbald, dass dieser Posten ihm mehr lag: ausgleichend zu wirken statt polemisch zu agieren. Zweimal holte die Vergangenheit Carstens ein: wegen seiner angeblichen Zugehörigkeit zur NSDAP und wegen einer umstrittenen Aussage vor einem Parlamentsausschuss. Um sein Studium nicht aufgeben zu müssen, hatte er, den Zwängen der NS-Diktatur ausgesetzt, auf Druck seiner Vorgesetzten einen Aufnahmeantrag bei der NSDAP gestellt, dessen Bearbeitung sich jedoch durch Einberufung in die Wehrmacht erledigte. Die Spruchkammer zur Abwicklung der Entnazifizierung in Bremen bestätigte diesen Sachverhalt. Bei einer gleichfalls zurückliegenden Sache, die allerdings von einer ganz anderen Qualität war, ging es um einen vierjährigen Rechtsstreit, der fast die Kandidatur von Carstens für die Bundespräsidentschaft 1979 verhindert hätte. Im sogenannten Guillaume-Untersuchungsausschuss in der 7. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hatte die SPD einen Nebenkriegsschauplatz erfunden, der den Ausschuss zwang, den eigentlichen Fall des Kanzleramtsspions mit Fragen nach Praktiken des BND zu ergänzen. Carstens hatte 1968/69 als Kanzleramtsstaatssekretär die Dienstaufsicht über den BND. Die SPD-Abgeordneten des Ausschusses bauten mit spitzfindigen Fragen dem vor den Ausschuss geladenen Carstens eine Falle, in die er sich verfing. Es ging um seine Kenntnisse über Waffengeschäfte des BND. Aus den Antworten drehte der Abgeordnete Ludwig Metzger Carstens einen Strick. Er beschuldigte ihn der unwahren Aussage vor dem Parlament. Carstens verklagte Metzger. Die Hängepartie, unter der Carstens sehr gelitten hatte, zog sich vier Jahre hin, ehe Bundeskanzler Helmut Schmidt offiziell erklärte, Carstens habe subjektiv in gutem Glauben gehandelt und nicht die Unwahrheit gesagt. Drei Jahre nach seiner Wahl zum Bundestagspräsidenten wurde Carstens am 23. Mai 1979 mit 528 von 1032 Wahlmännerstimmen in der Bundesversammlung zum fünften Präsidenten der Bundesrepublik gewählt. Der Wahl war ein laut Grundgesetz nicht untersagter, aber bis dahin nicht üblich gewesener parteipolitischer Pseudowahlkampf vorausgegangen. Weil nach Meinungsumfragen 86% der Bevölkerung für eine Wiederwahl des beliebten Bundespräsidenten Walter Scheel waren, organisierte die SPD/FDP-Koalition eine Pro-Scheel-Kampagne, die aber die Reihen der Union erst richtig zusammenschweißte. Hauptgrund für den verbissenen Kampf der SPD und FDP gegen Carstens war die Furcht, dass mit der Rückkehr der CDU an die Staatsspitze Vorzeichen eines Machtwechsels nach dem Muster von 1969 erkennbar würden. Tatsächlich kam es wie nach der Wahl von Gustav Heinemann 1969 auch nach Wahl von Carstens - wenn auch erst nach drei Jahren - zum Kanzlerwechsel. Im Falle Carstens´ war das - rückschauend betrachtet - mehr zufällig. Carstens wollte mit dem neuen Amt nicht vorrangig Signale für den Aufbruch in eine neue Ära setzen. Er führte das höchste Amt im Staate fünf Jahre lang nach der vom ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss ausgegebenen Devise: „Aus der gemeinsamen vaterländischen Verantwortung beratend dem Ausgleich dienen." Einmal führte das Amt den Staatsrechtler in Gewissenskonflikte. Helmut Kohl hatte im Oktober 1982 in der laufenden Legislaturperiode durch Abspaltung der FDP von der sozial-liberalen Koalition unter Helmut Schmidt einen Koalitionswechsel bewirkt, wollte aber die Bestätigung durch das Volk. Neuwahlen konnten erst nach Auflösung des Parlaments durch ein Misstrauensvotum mit Verlust der Koalitionsmehrheit stattfinden Kohl hatte jedoch nach dem Koalitionswechsel die Mehrheit. Wie man einem Kanzler, den man gerade gewählt hat, das Misstrauen aussprechen soll, um zur vorzeitigen Auflösung des Bundestages zu kommen und nach Neuwahlen wieder mit ihm eine Regierung zu bilden, war vor allem ein verfassungsrechtliches Problem. Mit Hilfe des Bundespräsidenten, der als Jurist über seinen Schatten springen musste, was ihm sehr schwer fiel, gelang die Lösung. Nach seiner Vereidigung im Deutschen Bundestag hatte er angekündigt, Deutschland zu erwandern. Unterwegs zum Bürger wäre er mit Gefolge auch gern nach Ostdeutschland gezogen, aber zu seiner Zeit standen noch Zaun und Mauer. Nicht allein der Wanderungen wegen war er nach fünf Jahren auf der Beliebtheitsskala an vorderster Stelle. In weiser Selbstbeschränkung verzichtete er auf eine zweite Amtsperiode.

Literaturhinweise

Erinnerungen und Erfahrungen (1993). - W. Wiedemeyer: Karl Carstens im Dienst unseres Staates (1980); Einigkeit und Recht und Freiheit. Festschrift zum 70. Geburtstag (1984); G. Scholz/M. E. Süskind: Die Bundespräsidenten. Von Theodor Heuss bis Johannes Rau (2003); T. Szatkowski: Karl Carstens. Eine politische Biographie (2007).

Wolfgang Wiedemeyer